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Freie Ausbildungs- und Schulungsplätze im Pflege- und Medizinbereich – Wie Sie jetzt mit qualifizierten Bewerbern aus dem Ausland offene Stellen besetzen können Teil 2

In unserem Blogbeitrag „Teil 1: Freie Ausbildungs- und Schulungsplätze im Pflege- und Medizinbereich“ haben wir beschrieben, welche Bereiche für Azubi-Bewerber aus Drittländern interessant sind und welche Chancen ein multikulturelles Arbeitsklima bietet. Ebenso wurde von uns auf die Wichtigkeit der Vorbereitung ausländischer Bewerber hingewiesen und die Rahmenbedingungen einer Ausbildung erläutert. Im Folgenden gehen wir von der Personalvermittlung tele trust auf diejenigen Punkte ein, die Sie als Arbeitgeber bei ausländischen Azubis beachten sollten und wie eine Integration in Ausbildung oder Schulung funktionieren kann.

Leitfaden für Ausbildungsbetriebe mit Auszubildenden aus Drittländern

Um dem akuten Pflegefachkräftemangel entgegenzuwirken ist es eine gute Lösung auch ausländische Ausbildungsanwerber miteinzubeziehen. Was Sie bei der Organisation beachten müssen, haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt:

  1. Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit einholen. Noch bevor eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, muss die Agentur bei Bürgern aus Nicht-EU-Ländern ihre Erlaubnis geben.
  2. Visum beantragen. Angehörige von Drittstaaten benötigen laut Aufenthaltsgesetz §6 Absatz 3 ein Visum, welches bei den deutschen Botschaften beantragt werden kann.
  3. Ausbildungsvertrag vorlegen. Für die Beantragung eines Visums ist ein Ausbildungsvertrag vorzulegen. Mit dem darin festgelegten Ausbildungsgehalt müssen alle Lebenshaltungskosten bestritten werden können.
  1. Meldepflicht bei Einreise in Deutschland. Unabhängig vom Herkunftsland gilt eine allgemeine Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt. Diese ist innerhalb einer Woche nach Einreise zu tätigen.
  2. Krankenversicherung abschließen. Noch vor der Einreise nach Deutschland muss aus dem Heimatland vor Ausbildungsbeginn eine Krankenversicherung abgeschlossen werden. Mit Beginn der Ausbildung kann in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung gewechselt werden.
  3. Eröffnung eines Bankkontos bei einer Bank in Deutschland.
  4. Aufenthaltstitel beantragen. Nach dem Aufenthaltsgesetz §17 – Sonstige Ausbildungszwecke muss für Drittstaatsangehörige nach Einreise innerhalb von drei Monaten bei der Ausländerbehörde des Wohnortes ein Aufenthaltstitel beantragt werden.
  5. Neuer Aufenthaltstitel nach Ausbildungsende bei Arbeitsaufnahme. Liegt nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung ein Arbeitsplatzangebot vor, kann bei der zuständigen Ausländerbehörde ein neuer Aufenthaltstitel beantragt werden.

Zugangsvoraussetzungen – Welche Kriterien ausländische Bewerber sonst noch erfüllen müssen 

  • Deutsche Sprachkenntnisse vom Niveau gut bis sehr gut
  • Abgeschlossene zehnjährige Schulbildung wie mittlere Reife bzw. gleichwertiger anerkannter Schulabschluss
  • Gesundheitszeugnis, nicht älter als 3 Monate

Wie Sie jetzt freie Schulungsplätze mit iranischem Personal besetzen – Die SanitäterInnen-Lehrgänge

Für die Einstiegsausbildungskurse Sanität sind keine einheitlichen Voraussetzungen gegeben, sondern variieren je nach Stelle und Bundesland. Diese Punkte gelten allerdings als recht verbreitete Zulassungskriterien:

  • In der Regel wird ein Hauptschulabschluss oder ausländische vergleichbare Schulbildung vorausgesetzt
  • Hilfreich ist eine bereits abgeschlossene Ausbildung
  • Das Mindestalter beträgt in der Regel 17-18 Jahre
  • Gute Schulnoten in Biologie sind hilfreich bei der Bewerbung
  • Ein erfolgreich absolvierter Erste-Hilfe-Kurs

Die Dauer des SanitäterInnen-Lehrgangs und die Lehrgangskosten

Je nach Ausbildungsstelle kann der Rettungsdienst-Lehrgang zwischen ca. 48 und 80 Unterrichtsstunden für die Theorie dauern. Teilweise ist es auch möglich diesen berufsbegleitend abzulegen und auf 9 bis 12 Monate auszuweiten. Für private Rettungsdienstschulen wird in der Regel eine Schulungs-Gebühr fällig, die sich zwischen ca. 1000 Euro und 1500 Euro bewegt. 

Diverse Weiterbildungsmöglichkeiten nach erfolgreichem Schulungsabschluss

  • Die Weiterbildung zum/r NotfallsanitäterIn
  • Die Weiterbildung zum/r LehrrettungsassistentenIn
  • Die Fortbildung zum/r EinsatzleiterIn Rettungsdienst
  • Die Fortbildung zum/r RettungswachenleiterIn
  • Chance auf ein Studium

Ein Fazit

Es gibt vielschichtige Möglichkeiten für Ausbildungsbetriebe und Schulungszentren passende Kandidaten aus dem Ausland zu gewinnen. Ob es sich nun um Ausbildungsplätze im Pflegefachkräfte-Bereich oder um Lehrgänge zum Rettungssanitäter handelt, mit der nötigen Akzeptanz und Offenheit kann der derzeitige akute Fachkräftemangel in Deutschland mittel- und langfristig mit qualifizierten Kräften aus dem Ausland verringert werden. Die bürokratischen Hürden und Organisationspunkte im Vorfeld sind zunehmend transparenter und einfacher geregelt.

Sie haben nicht genügend Zeit und nach wie vor Bedenken?

Wir von der Personalvermittlung tele trust helfen Ihnen sehr gerne mit unserer langjährigen Erfahrung in der Vermittlung von zukünftigem Personal weiter. Unsere fundierte und oft erprobte Expertise der Vermittlung Pflege von iranischem Fachpersonal in viele Länder kann auch Ihnen helfen den Fachkräftemangel in Ihrer Einrichtung zu senken. Nach einem ausführlichen Briefing zu Ihren Wünschen und Bedürfnissen erstellt unser Team von tele trust eine passende Bewerberliste für Sie. Im Anschluss kümmern wir uns um alle Belange rund um Ihre neuen Auszubildenden bzw. Lehrgangsteilnehmer, von der Vorarbeit bis zum Ausbildungsbeginn und darüber hinaus. Kulturelle Integration und Transparenz auf allen Seiten sind unsere Markenzeichen – Sie werden begeistert sein! 

Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail info@tele-trust.de oder besuchen Sie uns auf einem unserer Social Media Kanäle.

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