TELE TRUST Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen betreffend die Personalvermittlung zwischen der im Folgenden genannten Gesellschaft TELE Trust - nachfolgend Auftragnehmer* - und dem jeweiligen Auftraggeber betreffend Personalvermittlung ohne vorangegangene Arbeitnehmerüberlassung. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung, sofern durch einzelvertragliche - mindestens in Textform - getroffene Absprache nichts anderes vereinbart wurde. Auftragnehmer ist die jeweilige den Kandidaten vorschlagende Gesellschaft. Auftraggeber ist, wer dem Auftragnehmer einen Auftrag erteilt oder eine Leistung der Personalvermittlung tatsächlich oder konkludent annimmt.
- Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz
Die Ansprache eines qualifizierten Bewerberpotenzials erfordert eine absolut vertrauliche Behandlung der Bewerbungsunterlagen, wobei eventuelle Sperrvermerke berücksichtigt werden müssen. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen übernimmt der Auftragnehmer die ordnungsgemäße Verwaltung der Bewerbungsunterlagen und hält diese für den Auftraggeber bis zur Entscheidung zur Verfügung. Nach Abschluss des Auftrages gehen alle beim Auftraggeber vorliegenden Bewerbungsunterlagen an den Auftragnehmer zurück. Das Einholen von Referenzen, Auskünften und Gutachten darf nur im Einverständnis mit dem Bewerber erfolgen. Berater und Auftraggeber verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrages bekanntwerdenden Vorgänge – gleich welcher Art – geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Der Auftraggeber unterliegt den nationalen und europäischen Bestimmungen des Datenschutzes. Dies betrifft die Einhaltung gesetzlicher Sicherheitsanforderungen zum Schutz der Daten, Nutzung der Daten im Rahmen der Zweckbestimmung sowie Löschung der Daten nach Wegfall der Zweckbestimmung. Auftragnehmer und Auftraggeber werden während der Dauer des Honorarvertrages und dessen Beendigung nicht unbefugt personenbezogene Daten liefern, verarbeiten oder nutzen. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen bezüglich der zur Verfügung gestellten Daten, insbesondere im Fall des Verlustes von Daten und unbefugten technischen Zugriffen oder Datendiebstahl.
- Doppelbewerbungen
Hat sich ein von dem Auftragnehmer benannter Kandidat bereits unabhängig von den Dienstleistungen des Auftragnehmers bei dem Auftraggeber beworben, ist dieser verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Kandidatenunterlagen zu unterrichten. In diesem Fall erbringt der Auftragnehmer keine Leistung mehr hinsichtlich dieses Kandidaten. Der Auftraggeber kann den Auftragnehmer jedoch in Textform auffordern, auch hinsichtlich dieses Kandidaten weiterhin tätig zu sein. Kommt es in diesem Fall zu einem Vertragsabschluss zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten, verpflichtet sich der Auftraggeber, das vereinbarte Honorar in vollem Umfang zu entrichten. Gleiches gilt entsprechend, wenn sich der Kandidat unabhängig von einer Tätigkeit des Auftragnehmers bei einem mit dem Auftragnehmer rechtlich oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen beworben hat.
- Honorar
Das Vermittlungshonorar entsteht, sobald der Auftraggeber mit einem dem Auftraggeber vom Auftragnehmer innerhalb der letzten 12 Monate vor Einstellung vorgeschlagenen Kandidaten ein Arbeitsverhältnis begründet. Dies gilt auch für den Fall der zwischenzeitlichen Beendigung eines Personalvermittlungsvertrages. Im Falle einer Einstellung durch ein mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmens, ist Honorarschuldner der Auftraggeber. Das Honorar beträgt 25 % des mit dem Kandidaten vereinbarten Bruttojahresgehalts sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart. Das Bruttojahresgehalt versteht sich zzgl. sämtlicher einmaliger oder laufenden Arbeitgeberleistungen, insbesondere Zulagen und Zuschläge, Jahressonderzahlungen, Sachbezüge, erfolgsabhängige oder erfolgsunabhängige Prämien und Firmenwagen. Sofern kein Bruttojahresgehalt vereinbart ist, errechnet es sich aus dem Bruttomonatsgehalt, multipliziert mit zwölf, zuzüglich der vorstehenden Arbeitgeberleistungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Informationen, die zur Entstehung, Fälligkeit und zur Ermittlung der Höhe des Vermittlungshonorars erforderlich sind, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen mitzuteilen.
- Sonstige Kosten
Nach vorheriger schriftlicher Absprache in Textform mit dem Auftraggeber werden alle anfallenden Kosten für Stellenanzeigen, Vorstellungskosten des Kandidaten sowie Spesen des Personalberaters gesondert in Rechnung gestellt. Fahrtkosten und Auslagen der Kandidaten für Bewerbungsgespräche für eine Position beim Auftraggeber werden dem Kandidaten nach Vorlage der Belege gemäß gesetzlicher Bestimmungen durch den Auftraggeber erstattet. Die Administrations- und Kommunikationskosten sind im Gesamthonorar enthalten.
- Zahlungsmodalitäten Das Vermittlungshonorar und sonstige Kosten sind nach Rechnungslegung ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber kommt mit der Zahlung der Rechnung spätestens 7 Tage nach Rechnungsstellung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Sämtliche Honorare und Kosten verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Haftungsausschluss
Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auch für fahrlässige Pflichtverletzung. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für die gesetzlichen Vertreter und die Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Ein Vermittlungserfolg wird seitens des Auftragnehmers nicht geschuldet. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für die Richtigkeit der Angaben des Kandidaten und dessen Bewerbungsunterlagen.
- Schlussbestimmungen
Nebenabreden und zusätzliche Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform. Das gilt auch für den Verzicht auf dieses Formgebot. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB unvollständig oder unwirksam werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages und der AGB davon unberührt.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Winsen/Luhe. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 01.04.2023 * Es wird zur besseren Lesbarkeit im Text nur die männliche Sprachform verwandt.